Mietminderung bei Wasserschaden in 30 Sekunden berechnen
Basierend auf über 30 BGH- und Amtsgericht-Urteilen. Sie bekommen die realistische Quote, den Euro-Betrag und die passenden Aktenzeichen für Ihr Schreiben an den Vermieter. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Ihre Daten
Sonderfaktoren (auf Ihren Fall zutreffend)
Ihre Mietminderung
Quote
20 bis 40 %
Pro Monat
240 bis 480 EUR
Gesamt im Beeinträchtigungs-Zeitraum
224 bis 448 EUR
Begründung für das Vermieter-Schreiben
Wohnzimmer mit feuchten Wänden, eingeschränkt nutzbar, zusätzlich: Lärm und Hitze durch Trocknungsgeräte
Vergleichs-Urteile (im Schreiben zitieren)
- LG Berlin, 64 S 224/12: 10 bis 15 Prozent bei feuchtem Fleck
- LG Hamburg, 307 S 130/02: 30 bis 50 Prozent bei großflächigem Schaden
- AG München, 461 C 19454/15: 20 bis 35 Prozent bei Lärm und Hitze von Trocknungsgeräten
Der Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Quoten über 50 Prozent oder wenn der Vermieter widerspricht, empfehlen wir eine Beratung beim örtlichen Mieterverein oder einem Fachanwalt für Mietrecht.
Häufige Fragen zum Mietminderungs-Rechner
Wie funktioniert der Mietminderungs-Rechner?
Sie wählen das Schadensbild, geben Ihre Warmmiete und die Beeinträchtigungsdauer ein und markieren Sonderfaktoren wie Trocknungsgeräte, Heizungsausfall oder Geruchsbelastung. Der Rechner ermittelt eine realistische Minderungs-Range in Prozent und Euro, basierend auf BGH- und Amtsgericht-Urteilen der letzten 15 Jahre. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung.
Auf welcher Basis sind die Quoten berechnet?
Die Quoten basieren auf rund 30 ausgewerteten BGH- und AG-Urteilen zu Mietminderung bei Wasserschaden, unter anderem BGH VIII ZR 211/16 (vollständige Unbewohnbarkeit), LG Berlin 67 S 327/12 (Schimmel mit Gesundheitsrisiko), AG Schöneberg 16 C 122/12 (Bad teilweise nicht nutzbar), AG München 461 C 19454/15 (Lärm Trocknungsgeräte). Die genauen Aktenzeichen werden im Ergebnis angezeigt, damit Sie sie in Ihrem Schreiben an den Vermieter zitieren können.
Ist das Ergebnis rechtlich verbindlich?
Nein. Der Rechner gibt eine realistische Orientierung, aber jede Mietminderung hängt vom Einzelfall ab. Das letzte Wort hat im Streitfall das Amtsgericht. Wir empfehlen besonders bei Quoten über 50 Prozent eine Kurzberatung beim örtlichen Mieterverein oder einem Fachanwalt für Mietrecht, bevor Sie die Minderung beim Vermieter geltend machen.
Wird auf die Warmmiete oder Kaltmiete gemindert?
Immer auf die Warmmiete, also die Bruttomiete einschließlich Nebenkosten und Heizkosten. Das ist seit der BGH-Entscheidung VIII ZR 223/10 geltende Rechtsprechung. Beispiel: Bei einer Warmmiete von 1.200 Euro und einer Minderungsquote von 25 Prozent dürfen 300 Euro pro Monat einbehalten werden.
Was tue ich nach der Berechnung?
Schritt 1: Schaden schriftlich beim Vermieter anzeigen (Email oder Brief, immer mit Foto-Anhang). Schritt 2: Minderungs-Schreiben mit konkretem Prozentsatz und Begründung schicken, idealerweise mit Verweis auf vergleichbare Urteile. Schritt 3: Die geminderte Miete weiter zahlen, nie komplett einstellen. Den passenden Musterbrief finden Sie unter wiedertrocken.de/ratgeber/wasserschaden-schadensmeldung-musterbrief/.
Kann der Vermieter widersprechen?
Ja, der Vermieter kann der Höhe der Minderung widersprechen. Bei einem Streit zwischen Mieter und Vermieter entscheidet im Zweifel das Amtsgericht. Daher ist eine gut begründete Minderungs-Quote mit Verweis auf vergleichbare Urteile wichtig. Mitglieder des örtlichen Mietervereins erhalten oft kostenlose Beratung und Schreibhilfe für solche Fälle.
Wie lange darf ich mindern?
Solange der Mangel besteht und vom Vermieter nicht behoben wird. Bei einer vier-Wochen-Trocknung also vier Wochen, bei einer sechs-monatigen Sanierung sechs Monate. Wichtig: Sobald die Beeinträchtigung vorbei ist (Trocknung abgeschlossen, Sanierung fertig), muss die Minderung enden. Wer länger mindert als gerechtfertigt, gerät in Mietrückstand und riskiert eine Kündigung.
Was ist der Unterschied zwischen kleinen und großen Schäden?
Bei kleinen Schäden (z.B. einzelner feuchter Fleck) liegen die Quoten bei 5 bis 15 Prozent. Mittlere Schäden mit Trocknungsgeräten und eingeschränkter Raumnutzung bei 20 bis 50 Prozent. Große Schäden mit Schimmelbefall oder mehreren betroffenen Räumen bei 50 bis 100 Prozent. Ist die Wohnung komplett unbewohnbar (z.B. Estrich-Sanierung im ganzen Erdgeschoss), sind 100 Prozent Minderung gerechtfertigt, in vielen Fällen mit zusätzlichem Anspruch auf Ersatzwohnung.
Wir machen Ihr Zuhause wieder trocken.
Ein Wasserschaden wartet nicht. Fordern Sie jetzt Soforthilfe an, der Rest kommt von uns. Ruhig, schnell und mit direkter Versicherungsabwicklung.
Jetzt Soforthilfe anfordernKostenlos und unverbindlich. Antwort in wenigen Minuten.