Kurz und knapp: Bei einem Wasserschaden zahlt die Gebäudeversicherung die Bausubstanz (Wände, Böden, Leitungen, fest Verbautes), die Hausratversicherung Ihre beweglichen Gegenstände (Möbel, Elektronik, Kleidung). Schäden durch Hochwasser oder Starkregen deckt nur die Elementarschaden-Zusatzversicherung. Bei Schäden, die Sie bei Dritten verursachen (Wasser in die Nachbarwohnung), zahlt Ihre Privathaftpflicht.
Ein Wasserschaden trifft fast immer mehrere Versicherungen gleichzeitig. Die Gebäudeversicherung kümmert sich um die Bausubstanz, die Hausratversicherung um Ihre privaten Gegenstände, manchmal sind Privathaftpflicht oder andere Versicherungen relevant. Wer was zahlt, ist klar geregelt, aber für Laien oft verwirrend.
Dieser Ratgeber erklärt im Detail, welche Versicherung für was zuständig ist, wie die Abwicklung funktioniert und was Sie tun können, wenn eine Versicherung die Zahlung verweigert.
Die zwei Hauptversicherungen bei einem Wasserschaden
Bei einem typischen Wasserschaden in einem Wohngebäude greifen zwei Versicherungen:
Gebäudeversicherung (Verantwortung: Hauseigentümer)
Die Gebäudeversicherung versichert das Gebäude selbst. Sie wird vom Eigentümer abgeschlossen und ist bei Mehrfamilienhäusern oft Bestandteil des Wohngeldes oder der Hausverwaltung. Sie deckt alle Schäden an der fest mit dem Gebäude verbundenen Substanz ab:
- Reparatur defekter Wasserleitungen (Leitungswasserschäden)
- Trocknung von Wänden, Böden und Decken
- Erneuerung von Putz, Tapeten und Anstrich
- Austausch von fest verlegten Bodenbelägen (Parkett, Laminat, Fliesen, Teppichboden)
- Reparatur von Estrich und Wärmedämmung
- Leckortungskosten
- Bautrocknung
- Schimmelsanierung an der Bausubstanz
- Notdienstkosten (Wasser absaugen, Sicherung)
Die Gebäudeversicherung ist auch zuständig, wenn Sie als Mieter Geschädigter sind. Sie müssen sich nur an die Hausverwaltung oder den Vermieter wenden, der den Schaden bei seiner Gebäudeversicherung meldet.
Hausratversicherung (Verantwortung: Bewohner / Mieter / Eigentümer-Selbstnutzer)
Die Hausratversicherung versichert alle beweglichen Gegenstände in Ihrer Wohnung. Sie wird von Ihnen als Bewohner abgeschlossen, unabhängig davon, ob Sie Mieter oder Eigentümer sind. Sie deckt ab:
- Möbel und Einrichtung
- Elektronik (TV, Computer, Stereoanlage, Haushaltsgeräte)
- Kleidung und Schuhe
- Lose verlegte Teppiche und Vorhänge
- Bücher, Kunst, Sammlungen
- Geschirr, Besteck, Hausrat
- Persönliche Wertsachen (Schmuck bis zur Versicherungssumme)
- Sportausrüstung, Hobbygeräte
Die Hausratversicherung gilt nur, wenn Sie diese abgeschlossen haben. In Mietwohnungen ist sie nicht automatisch im Mietvertrag enthalten. Wer keine Hausratversicherung hat, bleibt bei Möbel- und Elektronikschäden auf den Kosten sitzen.
Wer ist bei welchem Schaden zuständig? Drei typische Szenarien
Szenario 1: Wasserrohrbruch in Ihrer eigenen Wohnung
Ein Rohr in Ihrer Wand bricht und Wasser läuft aus.
- Gebäudeversicherung: zahlt Rohrreparatur, Wandtrocknung, Putz, Anstrich, Bodenbelag, alles bauliche
- Hausratversicherung: zahlt beschädigte Möbel, Elektronik, Kleidung, Bücher
Beide Versicherungen unabhängig informieren. Die Gebäudeversicherung läuft über die Hausverwaltung oder den Vermieter (bei Mietwohnung) oder direkt durch Sie (bei Eigentum).
Szenario 2: Wasserschaden durch Nachbarn (Wohnung darüber)
In der Wohnung über Ihnen bricht ein Rohr, das Wasser läuft durch die Decke zu Ihnen.
- Gebäudeversicherung des Hauses: zahlt Reparatur des Rohres und Bausubstanz-Schäden in beiden Wohnungen
- Hausratversicherung Ihres Nachbarn: oft zahlt diese zusätzlich für beschädigte Möbel bei Ihnen (Schadenersatzanspruch über die Haftpflicht des Nachbarn)
- Ihre eigene Hausratversicherung: kann zusätzlich oder alternativ einspringen, falls der Nachbar nicht haftet
Im Idealfall regelt sich das alles über die Versicherungen direkt. Sie als Geschädigter melden den Schaden bei Ihrer eigenen Hausratversicherung, die übernimmt die Kommunikation mit der Nachbarn-Haftpflicht.
Szenario 3: Sie verursachen einen Wasserschaden bei einem Nachbarn (z.B. Waschmaschinen-Schlauch defekt)
Ihre Waschmaschine läuft aus und Wasser tritt zur Wohnung unter Ihnen aus.
- Ihre Privathaftpflichtversicherung: zahlt Schäden, die Sie bei Dritten verursacht haben
- Ihre Hausratversicherung: zahlt Ihre eigenen Möbel-Schäden
- Gebäudeversicherung des Hauses: zahlt bauliche Schäden
Wichtig: Ohne Privathaftpflichtversicherung haften Sie persönlich für Schäden bei Nachbarn. Eine Privathaftpflicht kostet nur 50-150 EUR pro Jahr und sollte jeder haben.
Was passiert, wenn eine Versicherung kürzt oder ablehnt?
Versicherungen kürzen Leistungen häufig aus verschiedenen Gründen. Die häufigsten:
Grobe Fahrlässigkeit. Wenn der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde (z.B. vergessener Frostschutz im Winter bei längerer Abwesenheit, sichtbar undichte Stelle wochenlang ignoriert), kann die Versicherung die Leistung um 25-50 Prozent kürzen oder ganz ablehnen.
Wertsteigerung. Wenn bei der Wiederherstellung neue Premium-Materialien verwendet werden, die teurer sind als der Originalzustand, zahlt die Versicherung oft nur den Zeitwert (also den Wert nach Abzug der Abnutzung).
Unzureichende Dokumentation. Wenn Fotos, Quittungen oder Schadensbeschreibungen fehlen, kürzt die Versicherung manchmal die Leistung.
Vorerkrankung der Bausubstanz. Wenn das Gebäude bereits vor dem Wasserschaden Mängel hatte (z.B. alte Risse in der Wand), zahlt die Versicherung nur den durch den Wasserschaden verursachten Teil.
Nicht versicherte Schadenursache. Bei Schäden durch Hochwasser oder Starkregen greift die normale Gebäudeversicherung nicht. Dafür braucht es eine Elementarversicherung. Auch Schäden durch Aquarien, Wasserbetten oder mutwillige Beschädigung sind oft ausgeschlossen.
Bei Kürzung oder Ablehnung: Schriftlich Widerspruch einlegen, unabhängiges Gutachten beauftragen, Versicherungs-Ombudsmann einschalten (kostenfreie außergerichtliche Schlichtung), bei klarem Verstoß gegen die Versicherungsbedingungen Anwalt für Versicherungsrecht einschalten.
Tipps für eine reibungslose Versicherungsabwicklung
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Sofort melden. Den Schaden noch am Schadentag oder spätestens innerhalb von 24-48 Stunden bei der Versicherung melden.
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Lückenlos dokumentieren. Fotos und Videos von allen Schäden, mit Datum. Vor der Sanierung, während der Sanierung, nach der Sanierung.
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Quittungen sammeln. Alle Rechnungen aufbewahren (Sanierungsfirma, Trocknungskosten, neue Möbel, neuer Bodenbelag).
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Nicht voreilig sanieren. Vor der Beauftragung der Sanierungsfirma die Versicherung informieren und schriftliche Freigabe einholen. Sonst riskieren Sie Kostenstreitigkeiten.
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Profi-Sanierungsfirma wählen. Versicherungen erkennen Selbsthilfe-Sanierungen oft nicht oder nur teilweise an. Professionelle Sanierungsbetriebe haben Erfahrung mit der Versicherungsabwicklung und liefern die nötigen Messprotokolle.
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Bei Fragen Versicherung anrufen. Die meisten Versicherer haben Fachberater, die Ihnen die Bedingungen erklären und durch den Prozess führen.
Was bei den unterschiedlichen Wasserschadens-Quellen versichert ist
Leitungswasser (Rohrbruch): Gebäudeversicherung deckt ab.
Heizungsrohrbruch: Gebäudeversicherung deckt ab.
Waschmaschinen-Schlauch geplatzt: Hausratversicherung deckt eigene Schäden ab, Privathaftpflicht deckt Schäden bei Nachbarn ab.
Aquarium ausgelaufen: Hausratversicherung deckt oft NICHT ab (Ausschluss in vielen Verträgen, Hausrat-Spezialtarife können das abdecken).
Wasserbett ausgelaufen: Hausratversicherung deckt oft NICHT ab, ähnlich Aquarium.
Dachundichtigkeit: Gebäudeversicherung deckt ab.
Hochwasser durch Starkregen: Nur mit Elementarversicherung abgedeckt. Ohne diese: keine Versicherungsleistung.
Grundwasser: Wie Hochwasser, nur mit Elementarversicherung.
Mutwillige Beschädigung durch Dritte: Wohngebäudeversicherung manchmal abgedeckt, sonst Strafanzeige und zivilrechtlicher Ersatz beim Täter.
Soforthilfe von Wiedertrocken
Wiedertrocken übernimmt die komplette Versicherungsabwicklung. Wir kommunizieren direkt mit Ihrer Gebäude- und Hausratversicherung, erstellen die nötigen Messprotokolle und Kostenvoranschläge, und sorgen dafür, dass Sie minimalen administrativen Aufwand haben.
Nutzen Sie das Soforthilfe-Formular auf wiedertrocken.de oder rufen Sie unsere Notfallhotline an.